Medizintechnik

Sie benötigen Schutz für Erfindungen auf dem Gebiet der Medizin oder Medizintechnik?

Dann sind Sie hierbei in guter Gesellschaft: Patente aus dem Bereich der Medizin oder Medizintechnik (kurz, da fließend ineinander übergehend, als MedTech bezeichnet) sind unverändert attraktiv für die Industrie, aber auch Universitäten und Dienstleister: Mit rd. 16.000 Patentanmeldungen vor dem Europäischen Patentamt (EPA) im Jahr 2023 gilt die Medizintechnik dort als zweitinnovativste Branche. Diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,3 Prozent gewachsen, in den vergangen zehn Jahren um mehr als 40 Prozent. Überraschen kann dies nicht, da der Bedarf an medizinischer Versorgung u. a. aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung, der höheren privat finanzierten Versorgung als Patient seit Langem steigt. Zudem gilt für die Mehrzahl der Produkte für den medizinischen Gebrauch, dass ihnen eine höhere Anfangsinvestition durch hohe technische Komplexität, hohe Sicherheitsanforderungen, aufwendige Zulassungsverfahren usw. vorangeht; die vergleichsweise hohen Aufwendungen und Investitionen hierfür erfordern in besonderem Maße eine Absicherung durch Patentschutz.

Beratung durch Medizintechniker und Ärzte- gibt es das?

Zum Schutz Ihrer MedTech-Erfindung, hierzulande oder weltweit, gegen Nachahmung sind Sie bei Bobbert & Partner bestens aufgehoben; unsere Anwälte schützen seit nunmehr gut zwei Jahrzehnten schwerpunktmäßig Erfindungen aus diesem Bereich, durch uns geschützte Produkte finden sich hierzulande in den meisten Kliniken. Unsere Anwälte sind mit dem Umfeld, in welchem Ihrer Erfindung verwendet werden wird, regelmäßig aus eigener Tätigkeit als Ärzte (mit Tätigkeiten in namhaften Krankenhäusern in Deutschland, Spanien, Großbritannien, den USA) vertraut und kennen die Vorgängerprodukte zu Ihrer Erfindung ebenfalls regelmäßig bereits aus der eigenen Anwendung. Kurz: Wir wissen, wovon Sie sprechen.

Aber für die rechtlichen Besonderheiten zu Erfindungen aus dem medizinischen Umfeld sind Sie und Ihre Erfindung bei Bobbert & Partner in sehr guten Händen. So sind beispielsweise medizinische Verfahren in den meisten Jurisdiktionen zwar von der Patentierung ausgenommen, so etwa vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt und zahlreichen weiteren. Sie dennoch patentieren zu lassen, ist bei besonderer Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und der feinen Trennlinie zwischen medizinischen Verfahren und nicht-medizinischen Verfahren und der erforderlichen Erfahrung oftmals dennoch möglich. Es ist die Formulierung der Anmeldung und insbesondere ihrer Ansprüche, welche aus einer Verfahrenserfindung entweder ein medizinisches Verfahren oder ein nicht-medizinisches Verfahren macht. Dies aber ist tägliche Aufgabe für unsere Anwälte. Testen Sie uns daher insbesondere gerne beim Schutz von MedTech-Erfindungen.