Wie läuft das Anmeldeverfahren für ein Patent ab?
Sie haben eine innovative Idee – wir sorgen dafür, dass sie sicher geschützt wird. Unsere Patentanwälte formulieren Ihre Patentanmeldung präzise, rechtlich belastbar und technisch überzeugend. Vom ersten Entwurf bis zur Einreichung beim Patentamt: Wir übernehmen den gesamten Anmeldeprozess für Sie – kompetent, effizient und maßgeschneidert. So wird aus Ihrer Idee ein echtes Schutzrecht mit Substanz. Denn die Anmeldung eines Patents kann eine recht umfangreiche Vorbereitung erfordern, die wie sich wie folgt untergliedern lässt:
Vorbereitungsphase: Recherche
Jeder Anmeldung einer Erfindung zum Patent geht sinnvollerweise eine Patentrecherche [Anker Patentrecherche] darauf voraus, ob die Erfindung auch wirklich neu ist, um sicherzustellen, dass es bislang keine Identischen Patentanmeldungen/Erfindungen gab.
Erstellen einer Patentanmeldung
Die Patentanmeldung umfasst einen formellen Antrag auf Erteilung eines Patents, eine meist zwischen 30 bis 80 Seite umfassende Patentbeschreibung mit einer detaillierten Erklärung der Erfindung in allen relevante Ausführungsformen, Patentansprüche (Claims), welche den beantragten Schutzumfang der Erfindung festlegen, eine oder mehrere Figur(en), welche die die Erfindung weiter verdeutlichen sollen, sowie eine Kurzfassung der Erfindung als Zusammenfassung.
Erstellen einer Anmeldestrateige
Patentanmeldungen und Patente sind territoreale Schutzrechte, sie haben Wirkung nur dort, wo sie auch angemeldet (und auch erteilt) wurden. Wünschen Sie Schutz in Deutschland, so ist es erforderlich die Anmeldung der Erfindung zum Patent vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA, https://www.dpma.de) oder dem Europäischen Patentamt (EPA, https://www.epo.org) zu beantragen. Wünschen Sie auch Schutz in z. B. den USA, so bietet zusätzlich entweder eine Anmeldung vor dem US Patent- und Markenamt auch eine Internationale Patentanmeldung (PCT, https://www.wipo.int) an, hier können auch noch weitere Länder gewählt werden. Weitere Überlegungen können bei der Auswahl des Anmeldeamt oder der Anmeldeämter eine Rolle spielen, wir beraten Sie gerne hierzu.
Patentanmeldung einreichen
Vorgenannte Unterlagen reichen wir für Sie ein. Hierbei fällige Gebühren entrichten wir, und wir notieren sich auf den Anmeldetag beziehende Fristen für Sie, so dass Ihre Patentanmeldung nicht durch einen formalen Fehler wirkungslos ist.
Prüfungsverfahren und Veröffentlichung
Das Patentamt überprüft nach Einreichen des Antrags auf Erteilungen eines Patents die eingereichten Dokumente von Amts wegen auf formale Anforderungen.
Eine inhaltliche Prüfung, also die Frage, ob die zum Patent angemeldete Erfindung gegenüber dem Stand der Technik neu und erfinderisch ist, erfolgt erst nach Stellen des Recherchenantrags oder des Prüfungsantrags. Ersterer ist freiwillig, Letzterer hingegen muss/kann beim DPMA innerhalb von 7 Jahren ab dem Anmeldetag beantragt werden, andernfalls geht die Patentanmeldung ungeprüft und ohne zu einem Patent geführt zu haben unter. Beim EPA ist zumindest der Recherchenantrag automatisch im Anmeldeantrag enthalten. Das EPA erstellt daher wenige Monate nach dem Anmeldetag eine Recherche der Anmeldung für Sie.
Veröffentlichung nach 18 Monaten
Falls die Anmeldung nicht zurückgezogen wird, wird ihr Inhalt für jedermann einsehbar 18 Monate nach dem Anmeldetag online vom Anmeldeamt veröffentlicht.
Erteilung & Schutzdauer
Patenterteilung
Sofern, oder sobald das Amt feststellt, dass die Erfindung, neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist wird das Patent erteilt. Hierzu sind eventuell Änderungen an den Patentansprüchen nach dem Einreichen notwendig, welche durch den Inhalt des vom Amt recherchierten Standes der Technik nötig wurden. Hierfür stehen wir beratend an Ihrer Seite.
Aufrechterhaltung & Verlängerung
Seine Laufzeit (von Ausnahmen für Pharma-Patente abgesehen) endet maximal 20 Jahre nach dem Anmeldetag (ggf. nach dem Prioritätstag), sofern bis dahin die vorgeschriebenen Verlängerungsgebühren bezahlt werden, die bei manchen Ämtern jährlich zu entrichten sind, weshalb der Begriff der „Jahresgebühren“ üblich ist.
Internationale Erweiterung (optional)
Sofern Schutz in weiteren Ländern gewünscht ist, so kann dieser noch innerhalb eines Jahres („Prioritätsjahr“) nach dem Anmeldetag der ersten Patentanmeldung (angemeldet z. B. vor dem DPMA oder dem EPA) angestrebt werden. Hierfür stehen verschiedene Wege offen:
Einheitspatent (EPA)
→ Ein Antrag für mehrere Länder der europäischen Union, das Patent erhält dann Wirkung in all diesen Ländern.
Europäische Patentanmeldung
Eine Anmeldung für die meisten europäischen Länder, die auch auf verschiedene Nordafrikanische Staaten erstreckt werden kann, wobei nach Erteilung nur in den gewünschten Staaten Jahresgebühren zu entrichten sind.
Internationale PCT-Anmeldung (Patent Cooperation Treaty)
→ Ermöglicht Schutz in über 150 Ländern, jedoch muss das Patent nach der internationalen Phase in jedem Land einzeln weitergeführt werden.
US-Patentamt (USPTO)
Erteilt Patent mit Wirkung in den USA
In welchen Ländern lohnt sich Patentschutz wirklich? Wir von Bobbert & Partner analysieren Ihre Märkte, Wettbewerber und Geschäftsziele und entwickeln eine passgenaue Anmeldestrategie für Ihre Schutzrechte. Ob national, europäisch oder international – wir zeigen Ihnen, wo sich Ihre Investition in Patentschutz wirklich rechnet. Für mehr Sicherheit, weniger Kosten und maximalen Schutz Ihrer Innovation.
