Design

Was ist ein Design, wie meldet man es an und welchen Schutz bietet es?

Ein Design – in Deutschland auch als eingetragenes Design (früher Geschmacksmuster) bezeichnet – schützt die äußere Gestaltung eines Produkts. Dazu gehören Form, Farbe, Muster, Konturen, Oberflächenstrukturen oder eine Kombination dieser Merkmale. Entscheidend ist, dass das Design neu ist und eine sogenannte Eigenart aufweist, also sich vom bestehenden Formenschatz unterscheidet. Der Schutz bezieht sich nicht auf technische Funktionen, sondern ausschließlich auf das äußere Erscheinungsbild eines Produkts.

Was bietet der Designschutz?

Ein eingetragenes Design gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, das geschützte Design zu benutzen und Dritten die Nutzung ohne Zustimmung zu untersagen – zum Beispiel durch Herstellung, Verkauf oder Import identischer oder stark ähnlicher Produkte. Bei Verletzungen kann der Inhaber zivilrechtlich gegen Nachahmer vorgehen und Unterlassung, Schadenersatz oder Vernichtung der Plagiate fordern.

Wo und wie meldet man ein Design an?

Die Anmeldung erfolgt durch Einreichen einer oder mehrerer Abbildungen des Designs, aus denen das geschützte Erscheinungsbild klar hervorgeht. Es sind keine technischen Beschreibungen notwendig. Die Anmeldung kann erfolgen:

  • National beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Schutz in Deutschland
  • Als Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) – mit Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten
  • International über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) – auf Grundlage eines Basisdesigns mit Ausweitung auf ausgewählte Länder

Mehrere Designs können kostengünstig als Sammelanmeldung eingereicht werden, sofern sie zur gleichen Produktklasse gehören.

Dauer des Schutzes:
Ein Design ist zunächst für fünf Jahre geschützt und kann auf maximal 25 Jahre verlängert werden – durch rechtzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühren im Fünfjahresrhythmus.

Fazit:
Ein Designschutz ist ein effektives Mittel, um die kreative Gestaltung von Produkten vor Nachahmung zu schützen – ob Möbel, Mode, Verpackungen oder digitale Oberflächen. Er ist schnell, kostengünstig und ein wichtiger Baustein im Schutz des geistigen Eigentums. Eine frühzeitige Anmeldung und sorgfältige Ausarbeitung, idealerweise mit Unterstützung durch Bobbert & Partner, sichern den größtmöglichen Schutzumfang und helfen, Designrechte im Streitfall erfolgreich durchzusetzen.